Verwechslung des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG und steuerstrafrechtliche Folgen; Beitrag im PStR (Praxis Steuerstrafrecht) 11/2020 (S. 263-264) von RA/FAStR Kostantin Weber […] »
Verwechslung des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG und steuerstrafrechtliche Folgen:
Mit welchen steuerstrafrechtliche Folgen in Deutschland zu rechnen ist, wenn das Reverse-Charge-Verfahren verwechselt wurde und an Stelle nach § 13 b UStG (Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, Netto-Methode) irrtümlicherweise nach der Brutto-Methode abgerechnet wurde, ist meinem Beitrag in der PStR, Praxis Steuerstrafrecht zu entnehmen.
Mehr dazu ist unter folgendem Link zu lesen:
Ansprechpartner für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstreitrecht (Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren) und Umsatzsteuerrecht, Seminare und Inhouse-Schulungen: Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe und Baden-Baden
Kontakt: https://www.weberlaw.de/de/