Außerstrafrechtliche Folgen einer Steuerhinterziehung, Polizist aus dem Dienst entlassen […] »

Rechtskräftig verurteilter Steuerhinterzieher hat nicht nur mit den strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. wie hier Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt) zu rechnen, sondern wird auch im Regelfall mit den berufsrechtlichen Folgewirkungen der Verurteilung, wie vorliegender Fall einmal mehr zeigt, konfrontiert.

Im vorliegenden Fall wurde ein Polizist wegen Steuerhinterziehung (ca. 110.000 €) zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung rechtskräftig vom Amtsgericht Köln im Rahmen eines Strafbefehls verurteilt. Diese rechtskräftige Verurteilung führte außerstrafrechtlich dazu, dass der Polizist nicht nur hinterzogene Steuern samt Zinsen zu zahlen hatte, sondern er aus dem Dienst als Polizist entlassen und damit aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde, wie nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen rechtskräftig in zweiter Instanz entschieden hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.09.2019 – 3 d A 86(18).

Hoher Schaden und aktives Vortäuschen des Polizisten waren für das OVG bei der Entscheidungsfindung auschlaggebend, so dass das Geständnis, die fehlende Vorbestrafung und die Begleichung der Steuerschuld dem Polizisten nicht mehr halfen.

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