Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht […] »
Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht:
Was gilt in Besteuerungs-, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren?
Das Recht auf Akteneinsicht ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör i. S. des Art. 103 Abs. 1 GG.
Das Steuerrecht an sich sieht allerdings kein einheitliches Recht auf Akteneinsicht vor. Was also gilt in Besteuerungsverfahren, in Einspruchsverfahren und in Finanzgerichtsverfahren?
Und kann der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO als mögliche Anspruchsgrundlage für das Recht auf Akteneinsicht herangezogen werden?
In den letzten Jahren hatte der BFH Gelegenheit, Stellung zu diesen Fragestellungen in mehreren praxisrelevanten Entscheidungen zu nehmen. Auf Basis dieser Rechtsprechung sollen nachfolgend Antworten zum aktuellen Stand des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerrecht gegeben werden.
In dem von mir veröffentlichten Beitrag “Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht“ in aktueller Ausgabe Nr. 13/2025 vom 27.03.2025, Seiten 832-841 NWB (Steuer- und Wirtschafsrecht) wurde das Recht auf Akteneinsicht in Besteuerungs-, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren unter verschiedenen rechtlichen, aktuellen Aspekten beleuchtet.
Der Beitrag „Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht “ steht in voller Länge und kostenlos unter folgendem Link Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht zum Lesen zur Verfügung.
Bitte im Link auf „Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht“ klicken, um mit der NWB-Datenbank verbunden zu werden.
Kontaktperson: Ansprechpartner für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstreitrecht, Haftungsrecht, Umsatzsteuerrecht, Haftungsrecht, Deutsch-Schweizer Steuerrecht, Compliance, Seminare und Inhouse-Schulungen: Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe, Pfinztal, Waldbronn, Karlsbad, Bruchsal, Rastatt, Malsch, Ettlingen, Offenburg, Pforzheim, Baden-Baden, Speyer, Bühl, Achern, Oberkirch, Gaggenau, Freudenstadt, Nagold, Horb am Neckar, Rheinstetten, Bretten, Remchingen, Waghäusel, Landau in der Pfalz, Germersheim, Neustadt an der Weinstraße, Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Kandel, Herxheim, Mannheim, Schwetzingen, Heidelberg, Hockenheim, Wiesloch, Sinsheim, Mosbach, Neckargmünd, Bad Rappenau, Eppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Esslingen, Mühlacker, St. Leon-Rot, Bad Dürkheim, Haßloch, Ketsch, Leimen, Neckargemünd, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Stuttensee, Iffezheim, Oberkirch, Bad Wildbad
Kontakt E-Mail: kw@weberlaw.de