eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht, Schätzung der Einkünfte aus eBay-Geschäften […] »

In dem von mir veröffentlichen Beitrag “eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht“ in aktueller Ausgabe Nr. 6/2025 vom 07.02.2025, Seiten 383-388 NWB (Steuer- und Wirtschafsrecht) habe ich die praxisrelevanten Abgrenzungsfragen dargestellt.

Der Beitrag „eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht “ steht in voller Länge und kostenlos unter folgendem Link eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht  zum Lesen zur Verfügung. Bitte im Link auf „eBay-Geschäfte aus steuerrechtlicher Sicht klicken, um mit der NWB-Datenbank verbunden zu werden.

Kleiner Auszug aus dem Beitrag:

Sowohl im Einkommen- als auch im Umsatzsteuerrecht ist die Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit zur privaten Vermögensverwaltung bei eBay-Geschäften trotz inzwischen ergangener Rechtsprechung des BFH für die Praxis nach wie vor nicht zufriedenstellend. Das Merkmal des Händlertypischen ist zu unbestimmt und damit zu ungenau.

Bei Schätzungen sollten die angemessenen Betriebsausgaben von 60-80 % im Fokus und im Interesse der Steuerpflichtigen stehen.

Bei der Schätzung von Betriebseinnahmen gehen die Finanzämter eher großzügig und bei der Schätzung von Betriebsausgaben eher zurückhaltend vor. Betriebsausgaben werden oft viel zu niedrig angesetzt.

Nach eigenen Berufserfahrungen liegen geschätzte Betriebsausgaben nicht selten bei lediglich ca. 30-40 % der Betriebseinnahmen, obwohl sie nach der Rechtsprechung zwischen 60-80 % der Betriebseinnahmen liegen dürften (Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.11.2016 – 3 K 1617/14, geht von 80 % aus).

Kontaktperson: Ansprechpartner für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstreitrecht, Haftungsrecht, Umsatzsteuerrecht, Haftungsrecht, Deutsch-Schweizer Steuerrecht, Compliance, Seminare und Inhouse-Schulungen: Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe, Pfinztal, Waldbronn, Karlsbad, Bruchsal, Rastatt, Malsch, Ettlingen, Offenburg, Pforzheim, Baden-Baden, Speyer, Bühl, Achern, Oberkirch, Gaggenau, Freudenstadt, Nagold, Horb am Neckar, Rheinstetten, Bretten, Remchingen, Waghäusel, Landau in der Pfalz, Germersheim, Neustadt an der Weinstraße, Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Kandel, Herxheim, Mannheim, Schwetzingen, Heidelberg, Hockenheim, Wiesloch, Sinsheim, Mosbach, Neckargmünd, Bad Rappenau, Eppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Esslingen, Mühlacker, St. Leon-Rot, Bad Dürkheim, Haßloch, Ketsch, Leimen, Neckargemünd, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Stuttensee, Iffezheim, Oberkirch, Bad Wildbad