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EU-Kommission leitet das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen neuer Umsatzsteuergesetze (§§ 22f, 25e UStG) ein, die ab dem 1.10.2019 anwendbar sind:

Die EU-Kommission forderte am 10.10.2019 Deutschland auf, jüngst beschlossene Gesetzesänderungen zu widerrufen, die zulasten europäischer Unternehmen gehen, die online Waren an deutsche Verbraucher verkaufen.

Seit dem 1. Oktober 2019 haftet gemäß dem deutschen Recht (§ 25e UStG) der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden, wenn sie von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden.

Der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes kann die Haftung nur dann vermeiden, wenn er eine Bescheinigung auf Papier vorlegen kann, die dem auf seiner Plattform tätigen Verkäufer von dem zuständigen Finanzamt (§ 22f UStG) ausgestellt wurde.

Diese Verpflichtung ist nach Auffassung der EU-Kommission ineffizient und unverhältnismäßig und behindert außerdem den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt, was einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellt.

Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten bereits auf gemeinsame und effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die den Betreibern digitaler Marktplätze zur Vermeidung der gesamtschuldnerischen Haftung auferlegte Verpflichtung geht über das in den EU-Vorschriften vorgesehene Maß hinaus und steht im Widerspruch zu den Zielen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die EU-Kommission den deutschen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, die zweite Stufe in einem insgesamt maximal dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die letzte dritte Stufe ist die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH.

Mehr dazu ist folgender Homepage der EU-Kommission zu entnehmen:

https://ec.europa.eu/germany/news/20191010-vertragsverletzungsverfahren-deutschland_de

Außerdem wird in diesem Zusammenhang auf meinen kritischen Aufsatz („Gegenwind für Amazon und Co.“) bzgl. neuer Umsatzsteuergesetze (§§ 22f, 25e UStG) im Datev-Magazin verwiesen. Mehr dazu ist folgender Homepage zu entnehmen:

Gegenwind-für-Amazon-und-Co.

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