Update: Wichtige Neuregelungen für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) in Deutschland ab 1.1.2025 […] »
Gesamtumsatz: Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Jahr 25.000 € und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten Gesamtumsatz ist nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen. Gesamtumsatz ist Summe der steuerbaren Umsätze des Unternehmers, von der bestimmte steuerfreie Umsätze und die Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens abzuziehen sind. Hinzurechnung einer Umsatzsteuer erfolgt nicht mehr. Es ist von den vereinnahmten Entgelten ohne eine Umsatzsteuer auszugehen […]