Informationsaustausch der Finanzkonten zwischen Deutschland und der Schweiz ist nicht zu beanstanden […] »
Der in Deutschland Steuerpflichtige (Inländer) führte ein Konto mit Depot in der Schweiz, dessen Kontostände die Schweizer Behörden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Wege des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs übermittelten. Das BZSt speicherte und verarbeitete diese Daten. Der Inländer stellte Antrag auf Löschung der aus der Schweiz erhaltenen Auskünfte zu seinem Vermögen. Das BZSt lehnte dies […]