Außerstrafrechtliche Folgen einer Steuerhinterziehung, Polizist aus dem Dienst entlassen […] » Print
Rechtskräftig verurteilter Steuerhinterzieher hat nicht nur mit den strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. wie hier Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt) zu rechnen, sondern wird auch im Regelfall mit den berufsrechtlichen Folgewirkungen der Verurteilung, wie vorliegender Fall einmal mehr zeigt, konfrontiert. Im vorliegenden Fall wurde ein Polizist wegen Steuerhinterziehung (ca. 110.000 €) zu einer Freiheitsstrafe von […]