Verzögerte Erstattung der Steuer von Finanzamt, was tun? […] »
Gemäß § 168 Satz 2 AO steht die Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, wenn die Steueranmeldung zu einer Steuervergütung führt, erst dann gleich, wenn die Finanzbehörde zustimmt. Eine Frist zur Erteilung der Zustimmung sieht das Gesetz nicht vor. Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Bearbeitung im Voranmeldungsverfahren. Die Finanzbehörde hat daher in angemessener Frist über […]