Anhebung des Umsatzes bei Kleinunternehmern und Vereinfachung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Neugründungen in Deutschland […] »
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Dritten Bürokratieentlastungsgesetz am 8.11.2019 zugestimmt, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll. Kleinunternehmerregelung: Bisher regelte § 19 Abs.1 S.1 UStG, dass die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben wird, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € […]