Haftung des Berufsträgers (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) […] »
Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte können für die Steuerschulden des Mandanten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass ihr Handeln als strafbare Beihilfetat zu bewerten ist. Dabei treten sie als Gehilfen auf. Vorsatz des Gehilfen ist gegeben, wenn er die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und das Vorhaben des Haupttäters fördert. Berufsträger dürfen wegen […]