Umsatzsteuerrecht: Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen (BFH-Rspr.) […] »
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2017 – V R 16, 24/16; veröffentlicht am 05.04.2017). Hintergrund: Anders als in den damals gültigen Verwaltungsanweisungen entschied […]