Zurverfügungstellung der Kunden-Bankendaten aus der Schweiz in die EU (hier Niederlande) ist rechtlich zulässig, mögliche Konsequenzen für Deutschland ? […] »
Eine Gruppenanfrage der niederländischen Steuerbehörde ohne Nennung der Namen und der Adressen der UBS-Kunden an die schweizerische Steuerbehörde, die über Bankkonten bei der UBS-Bank in der Schweiz verfügen, aber in der Niederlande ansässig sind, ist aufgrund eines Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts rechtlich zulässig. Es ist daher mit ähnlichen Gruppenanfragen aus Deutschland zu rechnen. Amtshilfe in […]