Steuerstrafrecht: Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Cum/Cum-Steuergestaltungen […] »
Bund und Länder einig über die steuerliche Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen (Erstattung von Kapitalertragsteuer) Bund und Länder haben sich einvernehmlich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter der Länder sollen damit flächendeckend und nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen können, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2015 durchgeführt wurden. Die unrechtmäßige Anrechnung bzw. Erstattung […]