Steuerschulden und Corona-Hilfen, Beitrag im Datev-Magazin 03/2021 (S. 27-29) von RA/FAStR Konstantin Weber […] »

Steuerschulden und Corona-Hilfen

Die staatlichen Corona-Soforthilfen sind unpfändbar (aktuelle BFH-Rechtprechung). Den Finanzämtern ist der Zugriff auf diese Hilfen verwehrt. Außerdem kann von der Vollstreckung der Steuerschulden abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Schieflage des Steuerpflichtigen unmittelbar auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist (mehrere aktuelle BMF-Schreiben).

Ist solcher unmittelbare Zusammenhang nicht gegeben, besteht ein sehr hohes Risiko strafrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften sowie die Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter.

Mehr dazu ist in meinem aktuellen Beitrag im Datev-Magazin nachfolgend zu lesen. https://www.datev-magazin.de/praxis/steuerberatung/nachweis-ist-ein-muss-44912

Ansprechpartner für Steuerstreitrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umsatzsteuerrecht, Seminare und Inhouse-Schulungen:

Konstantin Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Karlsruhe und Baden-Baden

Kontakt: https://www.weberlaw.de/de/