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Die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Baden-Baden ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtlich möglich.

Die Stadt Baden-Baden erhebt seit Jahren die Zweitwohnungsteuer für Inhaber der Zweitwohnungen in der Stadt Baden-Baden aufgrund der Satzung der Zweitwohnungsteuer. Davon sind ca. 400 Wohnungen in Baden-Baden betroffen.

In einem Gerichtsverfahren gegen die Satzung der Zweitwohnungsteuer der Stadt Baden-Baden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das von dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Konstantin Weber, Inhaber der Rechts- und Steuerkanzlei Weber Recht & Steuern aus Karlsruhe und Baden-Baden, gegen die Stadt Baden-Baden als Beklagte geführt wurde, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Steuerbescheide der Stadt Baden-Baden über die Zweitwohnungsteuer aufgehoben.

Mittlerweile ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtkräftig geworden. Dies bedeutet, dass die Stadt Baden-Baden in gleich gelagerten Fällen bei gleicher Sachlage aufgrund dieses Urteils die Inhaber der Zweitwohnungen von der Erhebung der Zweitwohnungen befreien muss. Die Steuer darf nicht erhoben werden. Es sei denn, die Satzung über Erhebung der Zweitwohnung wird rechtskonform geändert. Derzeit ist nicht klar, ob und ggfs. wann die Stadt Baden-Baden die Satzung über Erhebung der Zweitwohnung ändern wird.

Laut diesem Urteil können nun manche Inhaber der Zweitwohnungen unter bestimmten rechtlichen Bedingungen von der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Baden-Baden befreit werden.

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